AGB - Rechtlicher Handlungsrahmen

Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker. Ein Heiler stellt keine medizinischen Diagnosen, führt keine medizinische Beratung durch und gibt keine Heilversprechen ab.

 

GEISTIGES HEILEN IST IN DEUTSCHLAND SEIT 2004 ERLAUBNISFREI

Wer anderen Menschen Energie „gibt“, also seine Hand auflegt, hat darauf zu achten, dies nur im „erlaubnisfreien“ Rahmen zu tun. Heilversprechen sind untersagt (die sollte im Übrigen niemand abgeben). Wer nicht Arzt oder Heilpraktiker ist, ist nicht befugt, Diagnosen im klinischen Sinne zu stellen. Und schließlich haben wir unsere Patientinnen und Patienten ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass unsere Behandlungen nicht das Aufsuchen von Heilpraktikern und Ärzten ersetzen.

Eine Diagnose braucht es für geistig-energetische Heilung ohnehin nicht, denn die Eigenintelligenz dieser Kräfte sowie die medialen Gaben der Heilerinnen und Heiler sorgen dafür, dass die Energien dorthin fließen, wo ein Organismus sie benötigt. So wirkt energetische Heilung als Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstheilung, ergänzt und unterstützt medizinische Therapien.

Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zum „geistigen Heilen“ und Handauflegen hat das Bundesverfassungsgericht mit einstimmigem Beschluss vom 2. März 2004 (1 BVR 784/03) Klarheit geschaffen und festgestellt, dass eine Heilertätigkeit, die sich „auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen“ beschränkt bzw. „unabhängig von etwaigen Diagnosen einheitlich durch Handauflegen“ erfolgt, nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist.

VERBOT DER WERBUNG FÜR FERNBEHANDLUNGEN IN DEUTSCHLAND

Eine bedeutsame Einschränkung erfährt die Information der Öffentlichkeit über Geistiges Heilen durch das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBI. I S. 3068), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.4.2006, in Kraft ab 6.8.2004.

Darin heißt es im § 9: Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung). Wer vorsätzlich oder fahrlässig für eine Fernbehandlung wirbt, handelt nach § 12 desselben Gesetzes ordnungswidrig.

Eine Klarstellung, dass diese Bestimmungen auch für das Geistige Heilen gelten, gab das Bundesverfassungsgericht 20. März 2007 mit dem Urteil AZ 1BvR 1226/06. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass es sich nicht um ein Verbot der Fernbehandlung selbst handele: Regelungsgegenstand des HWG sei nämlich „nicht die Sicherstellung der Befähigung und der fachlichen wie charakterlichen Geeignetheit des Heilenden (…), sondern die besondere Schutzbedürftigkeit erkrankter oder älterer Menschen vor unangemessen beeinflussender Werbung.“

Da sowohl im Reiki-System als auch in weiten Feldern der energetisch-medialen Heilung die Fernbehandlung eine wichtige Rolle spielen kann, ist diese zum Patientenschutz getroffene Einschränkung durch den Bundesgesetzgeber unter Aspekten des Missbrauchs und der Irreführung verständlich, in anderer Hinsicht überaus bedauerlich.

In Deutschland gibt es weder einen anerkannten Berufsverband, noch eine verbindliche öffentliche Zertifizierung.

Rechtlich verbindlich ist die Aufklärungspflicht gegenüber den Klientinnen und KLienten, die wir  wie folgt formulieren:

Energetisches Heilen durch Handauflegen, mediales Heilen und geomagnetische Entstörungen, dienen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte.

Geistiges Heilen ersetzt nicht Diagnosen oder Behandlungen durch ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Erhalt dieses Hinweises vor Beginn der ersten Behandlung.

 

AGB für eine energetische Behandlung

Allgemeines
Bei der Vereinbarung eines Termins haben die Therapeutin und der Klient die Absicht, für einen bestimmten Zeitraum zusammenzuarbeiten. Die Therapeutin wird für den Klienten eine energetische Behandlung durchführen, welche die Verbesserung der persönlichen gegenwärtigen körperlichen und/oder psychischen Situation der/des Klienten zum Ziel hat.
Die energetische Behandlung erfolgt auf der Grundlage des als Anliegen definierten Themas. Sie setzt auf dem vom Klienten zugestimmten Behandlungsplan auf und beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Therapeutin möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass die energetische Behandlung ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Veränderungsarbeit, die ggf. der Klient während des Behandlungsprozesses zur Verbesserung seiner Situation leisten könnte, liegt nicht in dem Verantwortungsbereich der Therapeutin.

§ 1 Verantwortung der Beraterin
1.1 Die Therapeutin verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben.
1.2 Die Therapeutin verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der vereinbarten Behandlung zu verwenden.
1.3 Die Therapeutin verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die ihr schriftlich ausgehändigt wurden, oder die sie persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.

§ 2 Verantwortung der/des Klienten
2.1 Der Klient gibt vor einem ersten Termin seine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, und eine Telefonnummer per E-Mail bekannt und füllt den Anamnesbogen der Praxis aus.
2.2 Der Klient erkennt an, dass er während des gesamten Behandlungsprozesses, sowohl während der einzelnen energetischen Behandlung als auch während der Zeit zwischen den einzelnen Behandlungsterminen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche, psychische und geistige Gesundheit.
2.3 Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Energetischen Behandlung von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

 

§ 3 Ort der energetischen Behandlung
Die Energetischen Behandlungen finden in der kleinen Seelenflüsterei,  Waldstraße 29, 30163 Hannover statt.

§ 4 Zeitlicher und finanzieller Rahmen der energetischen Behandlungen
4.1 Dauer der Behandlungen: Die energetischen Behandlungstermine dauern die im Behandlungsplan ermittelte jeweilige Zeit, es sei denn, es wurde davon abweichend eine andere Dauer vereinbart. Jeder Termin wird entsprechend der tatsächlich benötigten Zeit, mindestens jedoch nach der vereinbarten Dauer berechnet.
4.2 Bei Verspätungen des Klienten wird das Honorar von der mit dem Klienten vereinbarten Anfangszeit des Termins an berechnet.
4.3 Die Bezahlung erfolgt nach jeder energetischen Behandlung in bar (keine Kreditkartenzahlung).
4.4 Terminstornierungen: ein zwischen dem Klienten und der Therapeutin abgestimmter Termin ist vom Klienten spätestens 48 Stunden vor einem Termin zu stornieren, da dieser sonst in Rechnung gestellt wird. Der Klient ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Sitzungen, die außerhalb der Absagefrist abgesagt wurden oder die der Klient ohne Absprache versäumt, sind voll zu bezahlen, da mir sonst Ausfallzeiten entstehen. (Da ich für jeden Klienten mindestens 90 bis 120 Minuten einrechne und somit diese Zeit freihalte).
4.5 Keine Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen: Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für die Energetischen Behandlungen grundsätzlich nicht.

 

4.6 Kosten:
1 Stunde (60 min): 90 Euro

Die normale Behandlungsdauer liegt meist bei  1 - 1  1/2  Stunden pro Sitzung zzgl. Gespräch von 15-30 Minuten

§ 5 Beendigung der Behandlungsvereinbarung
5.1 Der Prozess der energetischen Behandlung kann von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden.
5.2 Nach Ausspruch der Beendigung durch den Klienten sind die innerhalb der folgenden 3 Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten. Der Samstag gilt hier nicht als Werktag.

 

 

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